Allgemeine Vertragsbedingungen
- HELMSail bietet Dienstleistungen im maritimen Umfeld an.
Neben unterschiedlichsten Segelreisen bietet HELMSail auch Yachtüberführungen, Segelausbildung und Skippertraining auf und von Booten und Schiffen an.
- Mit einer Buchung bietet HELMSail den Abschluss eines
Vertrages an. Die Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per Internetformular oder E-Mail erfolgen. Die Buchung erfolgt durch den Bucher auch für alle in der Buchung
mitaufgeführten Personen. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung von HELMSail zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt zeitnah nach der Buchung. Fehler in der
Beschreibung werden vorbehalten. Maßgeblich sind die Preise und Leistungen, die aus der schriftlichen Buchungsbestätigung hervorgehen. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung hat der Reisende diese
auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und ggf. HELMSail oder den Veranstalter zu informieren, um diese zu korrigieren. Sollten die Anreiseinformationen wider Erwarten nicht spätestens acht Tage vor
Reiseantritt zugegangen sein, hat sich der Reisende unverzüglich mit HELMSail in Verbindung zu setzen.
- Für die sorgfältige Einhaltung aller für die
Reisedurchführung wichtigen Vorschriften inklusive der gültigen Einreise-, Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich.
- Durch Buchung der Reise wird versichert, dass alle
angemeldeten Teilnehmer an keiner ansteckenden Krankheit leiden und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen können.
- Nach Erhalt der Rechnung ist der Rechnungsbetrag laut
Zahlungsbedingungen auf das in der Rechnung genannte Bankkonto zahlbar. Ohne vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrags besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen. Mit dem
Begleichen des Rechnungsbetrages oder eines Teils davon werden Preise und Leistungen anerkannt. Wird eine einzelne oder mehrere Teilleistungen nicht wahrgenommen und ist dies von HELMSail nicht zu
vertreten, so besteht kein Anspruch auf volle oder anteilige Rückerstattung.
- Bei Rücktritt von der Reise können erhebliche Stornogebühren
anfallen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Bei Vertragsrücktritt gelten folgende Stornogebühren:
bis 10 Wochen vor Leistungsbeginn: Höhe der Anzahlung
bei 10 Wochen und weniger und bei Nichtantreten vor Leistungsbeginn: 90 % des Rechnungsbetrages.
Bei Stellung eines „Ersatzreisenden“ wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € pro Person erhoben.
- Eine Segelreise, Yachtüberführung, Segelausbildung oder
Skippertraining sind keine Rundreisen mit bestimmten Tageszielen und keine Beförderungsleistung. Der Teilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen
Reiseveranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt teil. Änderungen hinsichtlich einer eventuell ausgeschriebenen Yacht bei ähnlichem Standard behalten wir uns ausdrücklich vor. Alle aufgeführten
Segelziele, Städte, Häfen, Buchten usw. sind beispielhaft gemeint. Maßgebend ist das ausgeschriebene Segelrevier. Untrennbar verbundene Teilleistungen bei einer Segelreise sind Unterkunfts- und
Sportleistungen (Schiffskoje, Yachtsport im genannten Revier). Diese Törnleistungen beginnen beim ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Sie gelten als erbracht, wenn wetter-,
sicherheits- oder technikbedingt die geplante Route geändert oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von HELMSail oder eines seiner Erfüllungsgehilfen dafür
verantwortlich gemacht werden kann. Vor dem ersten Betreten der Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtgeschäft zu dulden sind, hinzunehmen. Üblicherweise ist dies ein
Tag pro 7 Tage Reisedauer. Es wird die im Bordleben auf Yachten übliche Hilfe erwartet. Der Schiffsführer ist für das Schiff und das Leben der Crew verantwortlich und erwartet daher, dass seinen
Anordnungen Folge geleistet wird.
Ein Abbruch des Törns für einzelne Teilnehmer kann auch dadurch erzwungen werden, dass der Teilnehmer durch das eigene Verhalten den Törn, die Schiffssicherheit, die Sicherheit anderer Teilnehmer
und/oder das Bordleben nachhaltig stört und/oder sich den Anordnungen des Schiffführers widersetzt. In diesem Fall besteht kein Anspruch, auch kein anteiliger Anspruch, auf Rückzahlung oder
Erstattung von Törngebühren oder sonstigen Reisekosten.
- Der Schiffsführer legt nach Abstimmung mit den Teilnehmern
unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse und weiterer maßgeblichen Umstände die Törnroute fest. Änderungen gegenüber den Angaben bleiben daher vorbehalten.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen müssen dem Schiffsführer
unverzüglich angezeigt werden und vom Schiffsführer muss die Beseitigung verlangt werden. Kommt der Teilnehmer dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihm Ansprüche nicht zu.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Organisator unter der unten genannten Adresse geltend zu
machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische
Ansprüche handelt.
- Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist pro Törn und Teilnehmer auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der
Reiseveranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist
Hannover.
Helmut Adelmann
HELMSail yachting worldwide
Baumgarten 30, 30966 Hemmingen,
Deutschland
Stand 8/2026