Bei uns sind alle bezahlten Törngebühren versichert.

 

Nach § 651k BGB ist ein Reiseveranstalter in Deutschland verpflichtet, die eingenommenen Kundengelder gegen den eigenen Konkurs abzusichern und sicherzustellen, dass dem Reisenden die notwendigen Rückreisekosten im Falle des Konkurses erstattet werden.

 

Hierzu muss der Reiseveranstalter dem Kunden einen direkten Anspruch gegenüber einer Bank oder einer Versicherung verschaffen.

 

Mit der R+V Versicherung haben wir einen Partner, der die gezahlten Reisepreise verbindlich absichert.

 

Das schafft gegenseitiges Vertrauen.

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