Segeln mit Profi-Skipper
Segelreisen ● Yachtüberführung ● Segel Ausbildung ● Skippertraining ● seit über 15 Jahren
Bei uns sind die gezahlten Reisepreise versichert.
Nach § 651k BGB ist ein Reiseveranstalter verpflichtet, die ein-genommenen Kunden-gelder gegen den eigenen Konkurs abzusichern und sicherzustellen, dass dem Reisenden die notwendigen Rück-reisekosten im Falle des Konkurses erstattet werden.
Hierzu muss der Reiseveranstalter dem Kunden einen direkten Anspruch gegenüber einer Bank oder einer Versicherung verschaffen.
Mit der R+V Versicherung haben wir einen Partner, der die gezahlten Reisepreise verbindlich absichert.