HELMSail – your private Skipper

Segelreisen ● Überführungen ● Charter ● Service


Bei uns sind die gezahlten Reisepreise versichert.

Nach § 651k BGB ist ein Reiseveranstalter verpflichtet, die eingenommenen Kunden-gelder gegen den eigenen Konkurs abzusichern und sicherzustellen, dass dem Reisenden die notwendigen Rückreisekosten im Falle des Konkurses erstattet werden.

 

Hierzu muss der Reise-veranstalter dem Kunden einen direkten Anspruch gegenüber einer Bank oder einer Versicherung verschaffen.

 

Mit der R+V Versicherung haben wir einen Partner, der die gezahlten Reisepreise verbindlich absichert.

Das schafft Vertrauen auf allen Seiten.


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