HELMSail – your private Skipper
Segelreisen ● Überführungen ● Charter ● Service
Bei uns sind die gezahlten Reisepreise versichert.
Nach § 651k BGB ist ein Reiseveranstalter verpflichtet, die eingenommenen Kunden-gelder gegen den eigenen Konkurs abzusichern und sicherzustellen, dass dem Reisenden die notwendigen Rückreisekosten im Falle des Konkurses erstattet werden.
Hierzu muss der Reise-veranstalter dem Kunden einen direkten Anspruch gegenüber einer Bank oder einer Versicherung verschaffen.
Mit der R+V Versicherung haben wir einen Partner, der die gezahlten Reisepreise verbindlich absichert.