Segeln mit Profi-Skipper 

Segelreisen ● Yachtüberführung ● Segel Ausbildung ● Skippertraining ● seit über 15 Jahren

Bei uns sind die gezahlten Reisepreise versichert.

Nach § 651k BGB ist ein Reiseveranstalter verpflichtet, die ein-genommenen Kunden-gelder gegen den eigenen Konkurs abzusichern und sicherzustellen, dass dem Reisenden die notwendigen Rück-reisekosten im Falle des Konkurses erstattet werden.

 

Hierzu muss der Reiseveranstalter dem Kunden einen direkten Anspruch gegenüber einer Bank oder einer Versicherung verschaffen.

 

Mit der R+V Versicherung haben wir einen Partner, der die gezahlten Reisepreise verbindlich absichert.

Das schafft Vertrauen auf allen Seiten.


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